Kindesunterhalt Rechner 2025
Berechne den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2025. Mit automatischem Kindergeld-Abzug und Selbstbehalt-Prüfung.
💰 Kindesunterhalt Berechnen
Netto abzgl. berufsbedingte Aufwendungen, Schulden, weitere Unterhaltspflichten
Düsseldorfer Tabelle 2025 (Auszug)
| Gruppe | Einkommen | 0-5 J. | 6-11 J. | 12-17 J. | ab 18 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100€ | 480€ | 551€ | 645€ | 689€ |
| 2 | 2.101-2.500€ | 504€ | 579€ | 678€ | 724€ |
| 3 | 2.501-2.900€ | 528€ | 607€ | 710€ | 758€ |
| 4 | 2.901-3.300€ | 552€ | 634€ | 742€ | 792€ |
| 5 | 3.301-3.700€ | 576€ | 662€ | 775€ | 827€ |
| 6 | 3.701-4.100€ | 614€ | 706€ | 826€ | 881€ |
Dies sind die Tabellenbeträge. Der tatsächliche Zahlbetrag ist niedriger (nach Abzug des Kindergeldes: 255€ bei volljährigen, hälftig bei minderjährigen Kindern).
🛡️ Selbstbehalt 2025
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum Leben bleiben muss.
Erwerbstätige (minderjährige Kinder)
1.450€
Nicht Erwerbstätige
1.200€
Bei volljährigen Kindern
1.750€
Häufig gestellte Fragen zum Kindesunterhalt
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?▼
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2025, deinem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Für ein Kind von 6-11 Jahren bei 3.000€ Netto beträgt der Zahlbetrag etwa 506€ monatlich (nach Abzug des hälftigen Kindergelds).
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?▼
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird jährlich aktualisiert und legt die Unterhaltsbeträge nach Einkommensgruppen und Altersgruppen der Kinder fest. Die Tabelle ist bundesweit anerkannt.
Wie berechne ich das bereinigte Nettoeinkommen?▼
Das bereinigte Nettoeinkommen = Nettolohn minus berufsbedingte Aufwendungen (5% pauschal oder Nachweis), Schulden, weitere Unterhaltspflichten, private Altersvorsorge (bis 4%) und andere anerkannte Belastungen. Krankenkasse und Steuern sind bereits im Nettolohn abgezogen.
Was ist der Selbstbehalt 2025?▼
Der Selbstbehalt 2025 beträgt für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern 1.450€. Für nicht Erwerbstätige sind es 1.200€. Bei volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.750€. Dies ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben muss.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?▼
Ja! Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld (255€ ab 2025) hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also 127,50€ abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld abgezogen. Der Zahlbetrag = Tabellenbetrag minus Kindergeld(anteil).
Wie oft muss der Kindesunterhalt angepasst werden?▼
Der Unterhalt sollte bei wesentlichen Änderungen angepasst werden: Wenn das Kind in die nächste Altersgruppe wechselt (6, 12, 18 Jahre), bei Einkommensänderungen von mehr als 10%, bei Änderung der Düsseldorfer Tabelle (meist jährlich zum 1.1.) oder bei Änderung des Kindergelds.
Bis wann muss ich Kindesunterhalt zahlen?▼
Kindesunterhalt ist grundsätzlich bis zum Ende der ersten Ausbildung/Studium zu zahlen, auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Bei minderjährigen Kindern besteht immer Unterhaltspflicht. Bei volljährigen Kindern nur, wenn sie sich in Ausbildung befinden und nicht selbst für sich sorgen können.
Was passiert bei mehreren Kindern?▼
Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern wird der Unterhalt für jedes Kind einzeln nach Altersgruppe berechnet und zusammengerechnet. Wenn das Einkommen nicht für alle reicht, werden minderjährige Kinder vorrangig bedient. Es kann eine Herabstufung um eine Einkommensgruppe erfolgen.