Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Alles was Sie wissen müssen
Ein Beschäftigungsverbot schützt Sie und Ihr ungeborenes Kind während der Schwangerschaft. Hier erfahren Sie alles über Ihre Rechte, das Gehalt und wie Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Was ist ein Beschäftigungsverbot?
Ein Beschäftigungsverbot ist eine arbeitsrechtliche Schutzmaßnahme für schwangere Frauen, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Es bedeutet, dass Sie während Ihrer Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen – zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihres ungeborenen Kindes.
💡 Wichtig zu wissen
Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung! Sie sind arbeitsfähig, dürfen aber zum Schutz des Kindes nicht arbeiten. Deshalb erhalten Sie auch Ihr volles Gehaltund nicht nur Krankengeld.
Das Beschäftigungsverbot kann für die gesamte Schwangerschaft oder nur für bestimmte Tätigkeiten gelten. Es kann auch zeitlich begrenzt sein (z.B. bis ein bestimmtes Risiko vorüber ist).
Individuelles vs. Generelles Beschäftigungsverbot
Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten, die sich grundlegend unterscheiden:
🩺 Individuelles Beschäftigungsverbot
- ✓ Ausgestellt vom Arzt
- ✓ Bei persönlichen Gesundheitsrisiken
- ✓ Risikoschwangerschaft
- ✓ Komplikationen wie Blutungen
- ✓ Psychische Belastung durch Arbeit
- ✓ Vorzeitige Wehen
🏭 Generelles Beschäftigungsverbot
- ✓ Vom Arbeitgeber erteilt
- ✓ Bei gefährlichen Arbeitsbedingungen
- ✓ Schwere körperliche Arbeit
- ✓ Umgang mit Gefahrstoffen
- ✓ Nachtarbeit (ab 20 Uhr)
- ✓ Akkord- oder Fließbandarbeit
Generelle Beschäftigungsverbote nach Mutterschutzgesetz
Das Gesetz verbietet bestimmte Tätigkeiten für ALLE Schwangeren automatisch:
- Schweres Heben: Regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg
- Gefahrstoffe: Kontakt mit giftigen, krebserregenden oder strahlenden Substanzen
- Nachtarbeit: Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (mit Ausnahmen bis 22 Uhr)
- Sonn- und Feiertagsarbeit (mit Ausnahmen)
- Akkordarbeit und Fließbandarbeit mit vorgegebenem Tempo
- Mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in 2 Wochen
Gehalt bei Beschäftigungsverbot: Sie bekommen 100%!
Die beste Nachricht zuerst: Bei einem Beschäftigungsverbot erhalten Sie 100% Ihres Gehalts – nicht nur 70% wie beim Krankengeld!
| Situation | Gehalt | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Beschäftigungsverbot | 100% | Arbeitgeber (Erstattung durch Krankenkasse) |
| Mutterschutz (6 Wochen vor ET) | 100% (Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss) | Krankenkasse + Arbeitgeber |
| Krankschreibung | 100% (6 Wochen), danach ~70% | Arbeitgeber, dann Krankenkasse |
So wird das Gehalt berechnet
Der sogenannte Mutterschutzlohn berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Das bedeutet:
- Grundgehalt wird voll weitergezahlt
- Regelmäßige Zulagen (Schichtzulagen, etc.) werden einbezogen
- Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) meist nicht
- Überstunden werden anteilig berücksichtigt, wenn sie regelmäßig waren
💰 Tipp: Umlageverfahren U2
Ihr Arbeitgeber muss nicht auf den Kosten sitzen bleiben! Alle Arbeitgeber zahlen in das Umlageverfahren U2 ein. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber den Mutterschutzlohn in der Regel zu 100%.
Wer stellt ein Beschäftigungsverbot aus?
Individuelles Beschäftigungsverbot: Der Arzt
Das individuelle Beschäftigungsverbot wird von Ihrem Arzt ausgestellt – in der Regel Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Auch der Hausarzt kann es ausstellen.
Der Arzt muss im Attest angeben:
- Dass eine Schwangerschaft vorliegt
- Welche Tätigkeiten verboten sind (teilweise oder vollständig)
- Den medizinischen Grund (ohne Details zu nennen)
- Die voraussichtliche Dauer
Generelles Beschäftigungsverbot: Der Arbeitgeber
Das generelle/betriebliche Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber erteilt. Sobald Sie Ihre Schwangerschaft mitteilen, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilungdurchführen und prüfen, ob Ihre Tätigkeit für Schwangere geeignet ist.
Kann der Arbeitgeber keinen anderen, ungefährlichen Arbeitsplatz anbieten, muss er Sie bei vollem Gehalt freistellen.
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot
Es gibt viele medizinische Gründe, die ein individuelles Beschäftigungsverbot rechtfertigen:
🏥 Körperliche Gründe
- • Risikoschwangerschaft
- • Vorzeitige Wehen
- • Muttermundschwäche (Zervixinsuffizienz)
- • Blutungen
- • Plazenta-Probleme
- • Mehrlingsschwangerschaft
- • Starke Übelkeit (Hyperemesis)
- • Bluthochdruck/Präeklampsie
🧠 Psychische Gründe
- • Starke psychische Belastung am Arbeitsplatz
- • Schwangerschaftsbedingte Depression
- • Angststörungen
- • Mobbing am Arbeitsplatz
- • Burnout-Risiko
- • Traumatische Vorerfahrungen
⚠️ Bei diesen Symptomen SOFORT zum Arzt
Blutungen, starke Unterleibsschmerzen, regelmäßige Kontraktionen vor der 37. SSW, Kopfschmerzen mit Sehstörungen, oder starke Wassereinlagerungen im Gesicht. Diese können auf ernsthafte Komplikationen hinweisen.
Ihre Rechte als Schwangere am Arbeitsplatz
Das Mutterschutzgesetz gibt Ihnen umfangreiche Rechte:
Kündigungsschutz
Von Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung darf Ihnen nicht gekündigt werden.
Anpassung der Arbeit
Der Arbeitgeber muss Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz ohne Gefährdung anbieten.
Freistellung für Untersuchungen
Für Vorsorgeuntersuchungen haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Keine Benachteiligung
Ein Beschäftigungsverbot darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Karriere haben.
Häufige Fragen zum Beschäftigungsverbot
Wie viel Gehalt bekommt man bei Beschäftigungsverbot?▼
Bei einem Beschäftigungsverbot erhalten Sie 100% Ihres durchschnittlichen Gehalts der letzten 3 Monate. Der Arbeitgeber zahlt weiter und bekommt das Geld von der Krankenkasse erstattet (Umlageverfahren U2).
Wer stellt ein Beschäftigungsverbot aus?▼
Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird vom behandelnden Arzt (Frauenarzt/Hausarzt) ausgestellt. Ein generelles/betriebliches Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erteilt.
Was ist der Unterschied zwischen individuellem und generellem Beschäftigungsverbot?▼
Individuelles BV: Vom Arzt wegen persönlicher Gesundheitsrisiken (z.B. Risikoschwangerschaft). Generelles BV: Vom Arbeitgeber wegen gefährlicher Arbeitsbedingungen (z.B. schweres Heben, Gefahrstoffe).
Kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ablehnen?▼
Nein. Wenn ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt, muss der Arbeitgeber dies akzeptieren. Das ärztliche Attest ist bindend.
Zählt ein Beschäftigungsverbot als Krankheit?▼
Nein! Das ist wichtig: Ein Beschäftigungsverbot ist KEINE Krankschreibung. Sie sind arbeitsfähig, dürfen aber zum Schutz des Kindes nicht arbeiten. Daher auch 100% Gehalt statt Krankengeld.
Darf ich bei Beschäftigungsverbot das Haus verlassen?▼
Ja! Ein Beschäftigungsverbot ist keine Bettruhe. Sie dürfen sich frei bewegen, Einkäufe erledigen, Spaziergänge machen – alles, was Ihre Gesundheit nicht gefährdet. Nur Arbeiten dürfen Sie nicht.
Bekomme ich bei Beschäftigungsverbot auch Weihnachtsgeld?▼
Das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Wenn das Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung gezahlt wird, kann der Arbeitgeber es kürzen. Wenn es vertraglich zugesichert ist, haben Sie vollen Anspruch.
Kann ich bei Beschäftigungsverbot Urlaub nehmen?▼
Während des Beschäftigungsverbots zählen die Tage nicht als Urlaub. Ihr Urlaubsanspruch bleibt bestehen! Sie können den Urlaub nach der Elternzeit nehmen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem individuellen Fall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.